Die Trauung

Was ist eine kirchliche Trauung?
Nach evangelischem Verständnis suchen die Eheleute nach der Eheschließung auf dem Standesamt im Traugottesdienst die Nähe Gottes. Der Schritt in die gemeinsame Zukunft ist zu allererst ein Grund der Freude. Er ist wie jede wichtige Lebensentscheidung aber auch mit der Frage verbunden, was die Zukunft bringen mag. Im Traugottesdienst gehen die Eheleute diesen Schritt mit Gottes Segen und unter der Fürbitte der Gemeinde. Außerdem versprechen die Eheleute vor Gott einander, sich zu lieben und sich treu zu bleiben. Sie bringen damit zum Ausdruck, dass sie auch Gott gegenüber verantwortlich füreinander sind.
 
Wir möchten uns trauen lassen - was müssen wir tun?
Wer sich trauen lassen will, soll sich einige Monate vorher beim Gemeindebüro anmelden. Dies ist notwendig, damit die Terminabsprachen, die für die Planung erforderlich sind, vorgenommen werden können. Nach der Anmeldung erfolgt ein Traugespräch mit dem Pfarrer, indem es um ein gegenseitiges Kennenlernen, um den Inhalt einer christlichen Ehe und um die Gestaltung des Gottesdienstes geht. 

Was ist, wenn ein Partner einer anderen Kirche angehört?
In der Regel setzt eine evangelische Trauung die Kirchenmitgliedschaft beider Ehepartner voraus. Gehört einer der Ehepartner der evangelischen, der andere Ehepartner einer anderen christlichen Kirche an, kann an der evangelischen Trauung auch ein Geistlicher der anderen Konfession beteiligt werden. Eine ökumenische Trauung im strengen Sinn gibt es nicht.

Ein Partner gehört keiner Kirche an. Können wir trotzdem kirchlich heiraten?
In diesem Fall gibt es die Möglichkeit eines Gottesdienstes anlässlich der Eheschließung. Voraussetzung ist, dass der nichtchristliche Partner einverstanden ist. Über die Gestaltung der Feier und die Formulierung der Traufrage wird im Einzelnen dann im Traugespräch zu reden sein. Der Unterschied zu einer kirchlichen Trauung liegt darin, dass der nichtchristliche Partner nicht zu einem Versprechen genötigt werden soll, das den christlichen Glauben voraussetzt. In diesem Fall ist auch die Genehmigung des Dekans nötig.

Hier finden Sie weitere Informationen: 

Bibelverse als Trausprüche finden Sie hier
www.elk-wue.de/glauben/gottesdienst-feiern/trauung/

Gebühren bei Trauung Auswärtiger

Bei Trauungen Auswärtiger ohne familiären Anschluss zur Evangelischen Kirchengemeinde Böhringen in der ersten Linie  erheben wir eine Gebühr von 400 €. Die Kollekten kommen ganz der Evangelischen Kirchengemeinde Böhringen zugute.